Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier

Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus

Was steckt hinter der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen voraus. Diese Kenntnisse liegen vor, wenn sie erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Außerdem erfordert die Verleihung eine dreijährige Anwaltszulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Wie werden diese besonderen theoretischen Kenntnisse erworben?

Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt grundsätzlich die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, voraus.

Welcher Nachweis ist für die praktischen Erfahrungen zu erbringen?

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht bedingt, dass der Anwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Arbeitsrecht 100 Fälle aus den folgenden Bereichen – davon mindestens die Hälfte gerichtliche oder rechtsförmliche Verfahren – persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
                                   • Individualarbeitsrecht
                                   • Kollektives Arbeitsrecht
                                   • Verfahrensrecht

Wer verleiht den Fachanwaltstitel?

Nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer diesen Titel.

Welche besonderen Verpflichtungen obliegen dem Fachanwalt zur Beibehaltung seiner Fachanwaltsbezeichnung?

Gemäß der Fachanwaltsordnung muss derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf dem betreffenden Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveran-staltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Kristina Schweier führt die Fachanwaltsbezeichnung seit Februar 1999.