Due Diligence – Arbeitsrechtliche Prüfung bei Transaktionen
Bei der Vorbereitung von Transaktionen spielt das Arbeitsrecht oft eine bedeutende oder gar entscheidende Rolle. Erwerber wollen Gewissheit, welche Verpflichtungen sie in bezug auf die Belegschaft des „Zielobjekts“, an dessen Kauf sie interessiert sind, eingehen.
Investoren beauftragen deshalb im rechtlichen Bereich Anwälte damit zu prüfen, ob das Zielobjekt „eine Leiche im Keller hat“.
Ein Prüfungsteam besteht i.d.R. aus einem oder mehreren Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht bzw. M&A (Mergers & Acquisitions), aus Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern und evtl. weiteren spezialisierten Beratern (siehe auch Netzwerk). Die Einbindung eines in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht ist gängige Praxis. Die Teammitglieder prüfen ihre jeweiligen Themenkomplexe. Die Ergebnisse werden in einem umfassenden Bericht beschrieben und zusammengefasst.
Due Diligence Bericht – Arbeitsrecht
Der Bericht kann von mir je nach Wunsch zweisprachig (Deutsch / Englisch) erstellt werden. Dieser Bericht enthält die prüfungsrelevanten Bereiche,