Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier
Präventive Rechtsberatung für Handelsvertreter


Handelsvertreter werden im Regelfall auf Provisionsbasis, d.h. umsatzbezogen vergütet. Umso wichtiger ist für sie eine klare Regelung, wie sich ihre Provision berechnet. Von Relevanz sind folglich z.B. die Fragestellungen:
  • Wann wird die Provision fällig?
  • Besteht Anspruch auf einen Vorschuss?
  • Inwiefern trägt der Handelsvertreter ein Ausfallrisiko (Kunde zahlt nicht) mit?
  • In welche Unterlagen kann der Handelsvertreter zur Überprüfung der Berechnung seines Provisionsanspruchs Einsichtnahme verlangen?
  • In welcher Höhe besteht der Provisionsanspruch, wenn auch andere an der Vermittlung eines Geschäfts beteiligt waren?
  • Welche Ansprüche stehen dem Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (noch) zu?

FAZIT:

Eine präventive Beratung kann dem Handelsvertreter helfen, Einfluss auf die Vertragsgestaltung zu nehmen und klare Regelungen, insbesondere im Bereich der für ihn wichtigen Provisionszahlungen, zu vereinbaren.