Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt besondere Kenntnisse
und praktische Erfahrungen voraus
Was steckt hinter der Bezeichnung Fachanwalt
für Arbeitsrecht?
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis besonderer
theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen voraus.
Diese Kenntnisse liegen vor, wenn sie erheblich das Maß dessen übersteigen,
das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung
im Beruf vermittelt wird. Außerdem erfordert die Verleihung eine dreijährige
Anwaltszulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Wie werden diese besonderen theoretischen Kenntnisse erworben?
Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt grundsätzlich
die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen
Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, voraus.
Welcher Nachweis ist für die praktischen Erfahrungen zu erbringen?
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht bedingt,
dass der Anwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
im Arbeitsrecht 100 Fälle aus den folgenden Bereichen – davon mindestens
die Hälfte gerichtliche oder rechtsförmliche Verfahren – persönlich und
weisungsfrei bearbeitet hat:
• Individualarbeitsrecht
• Kollektives
Arbeitsrecht
• Verfahrensrecht
Wer verleiht den Fachanwaltstitel?
Nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen verleiht die zuständige
Rechtsanwaltskammer diesen Titel.
Welche besonderen Verpflichtungen obliegen dem Fachanwalt zur Beibehaltung
seiner Fachanwaltsbezeichnung?
Gemäß der Fachanwaltsordnung muss derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung
führt, jährlich auf dem betreffenden Gebiet wissenschaftlich publizieren
oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveran-staltung dozierend
oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden
nicht unterschreiten.
Kristina Schweier führt die Fachanwaltsbezeichnung
seit Februar 1999.
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