Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier
Inhouse-Seminare


Zur gezielten Qualifizierung in arbeitsrechtlichen Problemstellungen bin ich bereits seit mehreren Jahren als Referentin tätig (Offene Seminare, Fachvorträge).

Im Rahmen meines Leistungsspektrums unterstütze ich Unternehmen bei der Weiterqualifizierung im Personalbereich.

Bei Inhouse-Seminarveranstaltungen kann gezielt auf praxisrelevante Fragestellungen eingegangen werden. Diese Veranstaltungen bieten den Vorteil, dass der Inhalt konkret an den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet wird. Die Fragen der Teilnehmer sind spezifisch, der Praxistransfer hoch.

Die Seminarveranstaltungen werden nach vorheriger Abstimmung an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Zielgruppe sind: Personalleiter, Personalsachbearbeiter und / oder Führungskräfte.

In der Vergangenheit wurden bereits nachfolgende Themenbereiche im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen durchgeführt bzw. sind bereits geplant:

Kompakt-Seminare
Ziel:
Vermittlung eines umfassenden und komprimierten Grundlagenwissens über arbeitsrechtliche Fragestellungen im Unternehmen. Durch die Einbeziehung aktueller Rechtsprechung kann das Seminar auch als „refreshing“ bzw. als „update“ in den verschiedenen Themenbereichen dienen.
Inhalte (Grobüberblick):
Teil 1: Rechtlicher Rahmen – Grundlagen des Arbeitsrechts
Teil 2: Individualarbeitsrecht: Von der Stellenausschreibung bis zur Beendigung des Arbeitsver-hältnisses (insbes. Abschluss, Änderung und Beendigung; z. B. Widerrufs-/Freiwilligkeitsvorbehalte
bei speziellen Vergütungsbestandteilen; Anforderungen an Formulararbeitsverträge; Disziplinar-maßnahmen und deren rechtliche Bewertung)
Teil 3: Kollektives Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht; Betriebsverfassungsrecht (insbes. Beteiligungsrechte – Mitwirkung und Mitbestimmung – des Betriebsrats)

Vertiefungs-Workshops
Ziel:
Vertiefter Einblick in verschiedene spezielle Teilbereiche des Arbeitsrechts auf Grundlage der neuesten arbeits-gerichtlichen Rechtsprechung, Einbeziehung von betrieblichen Praxisfällen
Themenbereiche:
Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Trennungsvereinbarungen: Gestaltung von Beendigungen im Hinblick auf arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte (Kündigung nach § 1a KSchG, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, Neuerungen bei Freistellungen, ...)
Teilzeitanspruch: Rechtlicher Rahmen, aktuelle Urteile, betriebliche Praxis
Befristung: Chancen und Risiken, rechtlicher Rahmen, aktuelle Urteile
Das Antidiskriminierungsgesetz: Umzusetzende Mindestanforderungen aufgrund der einschlägigen EU-Richtlinien
Arbeitsrecht und Datenschutz (ab 02/2006)

Arbeitsrechtliche Projektbegleitung
Ziel:
Konkrete und praktische Unterstützung bei „(personal)strategischen Projekten“
Unterstützung erfolgt mit den für das Projekt Verantwortlichen und ggf. vor Ort
Für das spezielle Projekt werden die arbeitsrechtlichen Themenfelder zusammengestellt, aufgearbeitet und vorgestellt
Gemeinsame Besprechung und Erarbeitung der „Milestones“ und der zu beachtenden Fragestellungen


Fachthemen „Rund um das Arbeitsrecht“

Daneben unterstütze ich meine Mandanten auf Wunsch bei angrenzenden Fragestellungen, so z.B. bei der Suche nach Referenten für Fachthemen, wie z.B.:
  • Outplacement-Beratung
  • Auslandsentsendungen von Mitarbeitern
  • Arbeitsrecht im Ausland (z.B. Großbritannien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweden, Polen)