

Es gibt eine Reihe strategischer Unternehmerentscheidungen, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats involvieren. Zu denken ist dabei z.B. an die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle und / oder neuer Vergütungsmodelle.

Neben den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses sind bei gesellschafts-rechtlichen Umstrukturierungen aber auch Veränderungen zu prüfen, die sich im Hinblick auf einen mitbestimmten Aufsichtsrat ergeben können.



Von Interesse ist darüber hinaus, ob die Umstrukturierung zu einer veränderten betriebsverfassungsrechtlichen Struktur führt: Wird ein Gesamtbetriebsrat oder sogar ein Konzernbetriebsrat gebildet werden?

Zu weiteren mitbestimmungsrelevanten Bereichen siehe arbeitsrechtliche Praxisbegleitung, Mitbestimmung Betriebsrat.
