Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier
Mitbestimmungsrechte bei strategischen Unternehmensentscheidungen


Es gibt eine Reihe strategischer Unternehmerentscheidungen, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats involvieren. Zu denken ist dabei z.B. an die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle und / oder neuer Vergütungsmodelle.

Neben den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses sind bei gesellschafts-rechtlichen Umstrukturierungen aber auch Veränderungen zu prüfen, die sich im Hinblick auf einen mitbestimmten Aufsichtsrat ergeben können.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei einem Unternehmen ein Aufsichtsrat zu bilden, dessen Mitglieder zu einem Drittel bzw. zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen. Da dies für die Unternehmensführung von erheblicher Bedeutung ist, sollten Unternehmen bei geplanten Umstrukturierungen stets prüfen, ob damit Veränderungen auf der Ebene der Mitbestimmung verbunden sind. Je nach Lage des Einzelfalls lassen sich alternative Gestaltungen finden.

Von Interesse ist darüber hinaus, ob die Umstrukturierung zu einer veränderten betriebsverfassungsrechtlichen Struktur führt: Wird ein Gesamtbetriebsrat oder sogar ein Konzernbetriebsrat gebildet werden?

Zu weiteren mitbestimmungsrelevanten Bereichen siehe arbeitsrechtliche Praxisbegleitung, Mitbestimmung Betriebsrat.